News | Praxis | Pferdehaltung | Reitweise | Gesundheit/Fitness | Reitwelt-Leser |
 
Suche:

nach:
 
News
Das Magazin
Druckausgaben
Downloads
Termine
TV - TIPP
Turnierinfos
Pferdemarkt
Marktplatz
Webverzeichnis
Urlaub & Freizeit
ProduktNews
Werbung
Impressum
 
Partner:




Reitwelt.info - Alles rund ums Pferd - Online Magazin von und für Pferdefreunde


Der Pferdepass

von

Artikel ausdrucken | Artikel weiterempfehlen


Wie bekommt man einen Pferdepass?

Ein Pferdepass für österr. Pferde (Haflinger, Noriker, österr. WB....mit Abstammungsnachweis) wird vom jeweiligen Zuchtverband ausgestellt.

Hierfür muss allerdings der Abstammungsnachweis des Pferdes miteingesandt werden.
Pferde ohne Abstammungsnachweis oder ausländische Pferde werden vom Bundesfachverband, sowie auch von Zuchtverbänden und Landesregierungen ausgestellt.


Sind auch ausländische Pässe in Österreich gültig?

In der Regel sind alle ausländischen Pferdepässe auch in Österreich gültig, man sollte jedoch darauf achten, dass der aktuelle Besitzer in den Pass eingetragen ist.
Natürlich kann der Pferdename des Pferdes im Zuge eines Besitzwechsels mitgeändert werden. Diese Änderungen können vom Bundesfachverband durchgeführt werden.


Entscheidung zur Schlachtung oder nicht zur Schlachtung???

Entscheidet ein Besitzer mit seiner Unterschrift, dass sein Pferd zur Schlachtung bestimmt ist, so darf das Pferd etliche Medikamente nicht bekommen, bei anderen Arzneien bestehen längere Wartefristen, bis das Pferd dann zur Nahrungsmittelproduktion herangezogen werden darf. Damit diese Fristen auch eingehalten werden, müssen die Medikamente im Pass bzw. in der Arzneimittelbehandlung eingetragen werden.

Die Entscheidung zur Schlachtung kann jederzeit  z.B, im Fall einer Kolik, bei der das Pferd Medikamente die es als Schlachtpferd nicht bekommen dürfte geändert werden.

Hierfür muss der Besitzer im nächsten Feld nochmals seine Daten eintragen und nicht zur Schlachtung unterschreiben, vom Tierarzt muss diese Entscheidung dann noch gestempelt werden.

Hat ein Besitzer für sein Pferd nicht zur Schlachtung bestimmt, so darf das Pferd mit allen Medikamenten behandelt werden, dieses Pferd darf allerdings NIE in der Nahrungskette landen.
Diese Entscheidung kann auch von einem nachfolgenden Besitzer des Pferdes nicht mehr geändert werden, da in diesem Fall nicht mehr nachvollziehbar ist, mit welchen Arzneien das Pferd behandelt wurde.



Informationen und Auskünfte:
Bundesfachverband für Reiten und Fahren, Fr. Monika Hatsy,
Tel.: 01/479 92 61-41



Artikel ausdrucken | Artikel weiterempfehlen






<- zurück zur Übersicht


Marktplatz